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Einige Informationen zum EU-Verbot von bestimmten Leuchtmitteln

In der Öffentlichkeit wird oft davon gesprochen, dass Glühbirnen seit dem 01.09.2009 verboten sind. Dies ist insoweit nicht ganz richtig, denn in der Verordnung EG 244-2009 werden in diesem Zusammenhang Mindest-Wirkungsgrade bei der Lichterzeugung vorgeschrieben.


Einführungsstufen

Die erste Stufe trat am 01. September 2009 in Kraft, insgesamt wird der Vorgang in sechs Stufen vollzogen.


Ein Ziel der Verordnung

Der Energieverbrauch der Produkte, die in der o. a. Verordnung erfasst sind lag 2007 bei bei geschätzten 112 TWh!, was einen CO2-Ausstoß von 45 Mt. entspricht. Falls keine gezielten Maßnahmen dagegen getroffen werden, würde dieser bis 2020 auf 135 TWh ansteigen.


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